Wasserschaden vom gießen beim Nachtbarn - Zahlt die Haftpflichtversicherung?

Begonnen von Blackoliver, 22. April 2014, 01:15:07

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Blackoliver

Halllo Zimmerpflanzenfreunde,
in der Urlaubszeit habe ich das Gießen der Nachbarwohnung gegen eine kleine Bezahlung übernommen. Diese Wohnung hat 2 Etagen, einen Dachgarten und einen darunterliegenden Balkon mit ziemlich vielen Pflanzen. Wenn man das Wasser auf der Dachterrasse aufdreht, läuft auch Wasser aus dem Schlauch des darunterliegenden Balkons, wenn man dort das Ventil nicht zudreht. Mir ist nun Folgendes passiert: Ich habe vergessen, das untere Ventil zuzudrehen, habe oben gegossen und unten lief von mir unbemerkt Wasser aus dem Schlauch. Da der Schlauch so ungünstig lag, ergoss sich das Wasser durch die offene Balkontür in die Wohnung. Ergebnis: Der Parkettboden löst sich und muss ausgetauscht werden. Kann ich diesen Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden? Würde die Versicherung den Schaden bezahlen, der durch meine Unachtsamkeit entstanden ist?

Danke und Grüße Oliver
Grüße

StefanHartwig

Hallo,

ich glaube eher, dass dies das falsche Forum für deine Fragen ist. In Versicherungsangelegenheiten würde ich ein entsprechendes Forum aufsuchen oder, besser noch, Kontakt zur Versicherung aufnehmen.

Für entstandene Schäden an Pflanzen, wären wir hier wieder zuständig. ;D ;D ;D
Aber vielleicht ist ja zufällig ein "Versicherungsmensch" oder ein Richter unter uns.

Ich habe nur geschildert, wie ich die Sache angehen würde...


herzlichst
Stefan
Ich hätte gerne eine Exoplanetenpflanze...

Michoa

Ich würde bei der Versicherung anrufen und die Sache schildern. Da kommt aber mit Sicherheit ein Gutachter vorbei. Eigentlich sollte die Haftpflichtversicherung genau für sowas da sein.
Die Sache mit dem Geld solltest du nicht unbedingt erwähnen. Es sei denn es war eine angemeldete und versteuerte Arbeit.
Halt uns auf dem Laufenden was sich ergeben hat.

marcu

Ich würde es auch bei der Haftpflicht versuchen; Schäden durch Leitungswasser zahlt aber meines Wissens auch die Hausrat der Nachbarn.


Erfolg besteht zu 10 % aus Inspiration, -
zu 90 % aus Transpiration. (Philip Rosenberg)

*Frangipani*

Also meine Haftpflicht zahlt sowas...aber ich hab auch einen Komforttarif....sprich wie die anderen schon sagten mit deinem Haftpflichtversicherer. Den Schaden sollte dein Nachbar auch der Gebäudeleitungswasser- und der Hausratversicherung des melden,allerdings zahlen beide normalerweise nur bei bestimmungswidrig austretendem Wasser, ob das mit dem Schlauch nun so gedeutet wird oder nicht, kann ich leider nicht beantworten...aber schaden kann die Meldung nie!

Lutz

Denke auch,irgendwie ist es kein Thema fürs Forum.Oder vielleicht in eine andere Kategorie.
Viele liebe Grüße
Lutz

Frovell

Hallo Blackoliver, ich denke der Nachbar muss den Schaden melden und das geht dann an deine Versicherung. Es ist schon ärgerlich, dass man nach Nachbarschaftshilfe einen Streit haben kann. Kenne ich aber aus eigener Erfahrung und helfe seid der zeit keinem mehr aus. Höchstens die Zeitung aus dem Briefkasten und gelagert wird die bei mir.